Einordnung des neuen Schreibens
Die Finanzverwaltung hat Stellung bezogen zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a ESt. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens.
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