Elektronische Steuererklärung: Fehler bei Abgabe kein grobes Verschulden
Ein Fehler bei der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung darf vom Finanzamt nicht als grobe Fahrlässigkeit des Steuerpflichtigen gewertet werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden und damit der Klage eines Mannes stattgegeben.
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