Elterngeld: Einbeziehung des Sockelbetrags in den Progressionsvorbehalt (BFH)
§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG wirft nach seinem eindeutigen Wortlaut, das gezahlte Elterngeld dem Progressionsvorbehalt zu unterstellen, keine klärungsbedürftigen Fragen auf, die die Revisionszulassung rechtfertigen.
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