Elterngeld: Maßgebliche Einkünfte bei selbstständig Tätigen (SG)
Das Elterngeld berechnet sich bei selbstständig Tätigen im Regelfall nach dem Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums. Ein Unternehmer wollte sein Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt seiner Tochter zugrundelegen, wurde aber vom Sozialgericht München eines Besseren belehrt.
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