Elterngeld reduziert die abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen
Unterhaltszahlungen können als außergewöhnliche Belastungen die Steuerbelastung des Unterhaltspflichtigen reduzieren. Allerdings mindern die eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers, sofern diese die Summe von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen, den als Unterhaltsleistungen abzugsfähigen Betrag. Das Finanzgericht Münster musste sich jetzt mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit auch das Elterngeld, das der Unterhaltspflichtige erhält, auf die steuerlich […]
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