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Elterngeld: Steuererstattungen fließen nicht in die Berechnung ein (LSG)

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte und eine günstige Steuerklassen wirken sich positiv auf die Höhe des Elterngelds aus, da sie dessen Bemessungsgrundlage – den Nettolohn – erhöhen. Spätere Einkommensteuererstattungen dürfen sich jedoch nicht auf die Höhe des Elterngelds auswirken, urteilt das Landessozialgericht Mainz.









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