Elterngeld und Progressionsvorbehalt: Einbeziehung des Sockelbetrags verfassungsgemäß (BVerfG)
Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, aber es erhöht den Steuersatz der übrigen Einkünfte, weil es in den so genannten Progressionsvorbehalt einbezogen wird.
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