Endgültige Vorsteueraufteilung erst in der Jahreserklärung
Ist die Aufteilung von Vorsteuer zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bereits endgültig oder kann im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung noch eine Änderung erfolgen? Der BFH räumt Zeit bis zur Jahreserklärung ein. Erbringt ein Unternehmer teils umsatzsteuerpflichtige, teils umsatzsteuerfreie Leistungen, muss er die Vorsteuer aus allgemeinen Kosten, die sich nicht direkt einem der beiden Bereiche zuordnen lassen, aufteilen. […]
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