Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung: Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung angepasst
Wer eine zu Wohnzwecken selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren lässt, wird gleich doppelt gefördert – die Bundesregierung hat Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst.
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