Entfernungspauschale: Maßgebliche Wegstrecke bei der Nutzung von Schienenfahrzeugen (FG)
Werden für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel genutzt, die auf eigener Trasse fahren, so ist die Entfernungspauschale nach der kürzesten benutzbaren Straßenverbindung zu berechnen. Ein Ansatz der Trassenlänge kommt nicht in Betracht.
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