Entschädigungszahlung für entgangenen Vorstandsposten als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Entschädigungszahlungen für entgangenen Arbeitslohn unterliegen gemeinhin der Einkommensteuer. Laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Urteil vom 30. Juni 2015, Az. 13 K 3126/13 E, F) müssen die Entschädigungszahlungen auch dann versteuert werden, wenn es noch gar nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Streitfrage: Wann besteht eine Steuerpflicht für Schadensersatzzahlungen? Vor dem […]
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