Entscheidung in Rheinland-Pfalz - Steuerfahnder dürfen mit gekauften Steuer-CDs ermitteln
Steuerfahnder dürfen gekaufte Steuerdaten für Ermittlungen nutzen. Das Verfassungsgericht in Koblenz hat die Beschwerde eines Betroffenen abgewiesen. Das Land Rheinland-Pfalz hatte 4,4 Millionen Euro für die CD bezahlt.
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