Entsendung: Erstattung von Wohnungskosten
Bei Entsendungsfällen können die Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort nur dann steuerfrei ersetzt werden, wenn die bisherige Wohnung behalten wird und die Zweitwohnung ausschließlich vom Mitarbeiter genutzt wird. Die Finanzverwaltung hat aktuell zu dem Themenkomplex Stellung genommen.
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