Erbbauzinsen: Vertrauensschutz gegenüber rückwirkender gesetzlicher Regelung (BFH)
Der BFH holt eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob die gesetzliche Regelung, nach der im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den sie geleistet werden (§ 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 EStG), mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes übereinstimmt.
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