Erbschaft-/Schenkungsteuer: Persönliche Freibeträge bei Schenkung von „Inlandsvermögen“ (EuGH)
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gekippt. Die Regelung sieht für den Vermögensanfall von Inlandsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen einen niedrigeren Freibetrag vor als der Freibetrag, der zur Anwendung kommen würde, wenn der Schenker oder Erwerber zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz in Deutschland gehabt hätte.
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