Erbschaftsteuer: Freibetrag für Betriebsvermögen eines freiberuflichen Kunstmalers (BFH)
Die Eigenschaft als Betriebsvermögen i.S. des § 13a Abs. 1 und 4 ErbStG a.F. geht nicht allein deshalb verloren, weil die künstlerische Tätigkeit aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgesetzt werden kann.
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