Erbschaftsteuer: Keine AdV wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen das neue Recht (FG)
Eine Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids kommt alleine wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Regelungen des ab dem 1.1.2009 geltenden Erbschaftsteuerrechts nicht in Betracht.
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