Erbschaftsteuer: Kurzarbeitergeld mindert Lohnsumme nicht
Das Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkungen auf die erbschaftssteuerliche Belastung bei der Übergabe eines Betriebs. Darauf weisen das baden-württembergische und das bayerische Finanzministerium in einer Pressemitteilung hin. So dürfe die für die Verschonungsregelung maßgebliche Lohnsumme nicht um das Kurzarbeitergeld vermindert werden.
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