Erbschaftsteuer: Steuerbilanzwerte gelten auch bei Wertminderungen (FG)
Für Zwecke der Erbschaftsteuer sind die Steuerbilanzwerte für inländisches Betriebsvermögen auch dann anzusetzen, wenn der tatsächliche Wert des Vermögens zum Besteuerungsstichtag unter den bilanzierten Wert fällt.
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