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Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungleistungen - umsatzsteuerliche Konsequenzen (BMF)

Für nach dem 31.12.2009 ausgeführte Beherbungsleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Obwohl die kurzfristige Absenkung des Steuersatzes zu erheblichen Anpassungsschwierigkeiten führte, hat die Finanzverwaltung erst Anfang März durch ein einheitliches BMF-Schreiben Stellung genommen.









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