Ermäßigter Umsatzsteuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist umsatzsteuerrechtlich als „Lieferung von Wasser“ zu werten, so dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Einer Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes steht auch nicht entgegen, wenn das Legen des Hauswasseranschlusses von einem anderen Unternehmen durchgeführt wird als dem Wasserversorgungsunternehmen, welches das Wasser liefert. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs […]
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