Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trauerredner
Ein Trauerredner oder Hochzeitsredner kann den ermäßigten Umsatzsteuersatz in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ist allerdings, dass eine eigenschöpferische Leistung erbracht wurde. Für schablonenartige Redetätigkeiten soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz hingegen nicht gelten. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil 03. Dezember 2015, Az. V R 61/14) hervor. Durch […]
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