Erste gerichtliche Stellungnahme zum JStG 2010: Rückwirkende Anordnung der Steuerpflicht für Erstat
In seiner bereits drei Tage nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) ergangenen Entscheidung vom 16.12.2010 hat das FG Münster die Auffassung vertreten, dass die hierin gesetzlich festgeschriebene Steuerpflicht von Steuererstattungszinsen sowie deren rückwirkende Geltung für alle noch offenen Steuerfälle verfassungsgemäß sei.
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