Erste-Klasse-Bahnfahrt: Entfernungspauschale darf auf 4.500 EUR begrenzt werden (FG)
Eine Jahreskarte für Erste-Klasse-Bahnfahrten, philosophische Literatur und Aufwendungen für „Nichtfahrten“ – die Liste der Werbungskosten eines bayerischen Steuerbeamten war lang und exotisch. Das FG Nürnberg setzte sich mit diesem Kostenkatalog auseinander und entschied u. a., dass die abziehbaren Kosten für die Bahnkarte auf 4.500 EUR gedeckelt werden müssen.
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