Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten ist der Heimatflughafen
Ein Pilot kann nach der Reform des Reisekostenrechts die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Heimatflughafen nicht mehr nach Reisekostengrundsätzen abrechnen. Der Grund dafür ist, dass ein Pilot seine erste Tätigkeitsstätte jetzt am Heimatflughafen hat und die Fahrtkosten somit nur noch über die Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden können. Das […]
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