Erststudienkosten: BdST unterstützt Musterverfahren
Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren zur steuerlichen Behandlung von Studienkosten beim Bundesfinanzhof. Die obersten deutschen Steuerrichter sollen klären, ob Kosten für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden können.
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