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Erststudium an FH der Wirtschaft: Studienkosten keine vorweggenommenen Werbungskosten (FG)

Nimmt eine Abiturientin nach ihrem Schulabschluss ein Erststudium an einer Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) auf, sind die Studienkosten nicht als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig.









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