Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung: Aufwendungen abziehbar (BFH)
Das Abzugsverbot für Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums (§ 12 Nr. 5 EStG) steht dem Abzug von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist.
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