Erwerb durch ein Vermächtnis: Entgeltlicher Erwerb bei Gegenleistung des Vermächtnisnehmers (BFH)
Der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltliches Erwerbsgeschäft, das in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn die Gegenleistung den Wert des Vermächtnisses nicht annähernd ausgleicht.
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