Erwerb von Gesellschaftsanteilen: Due Diligence-Kosten sind Anschaffungsnebenkosten (FG)
Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence regelmäßig den Anschaffungskosten zuzuordnen. Dies entschied das FG Köln in seinem aktuell veröffentlichten Urteil v. 6.10.2010.
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