Erwerb von Gesellschaftsanteilen: Verlustabzugsverbot gilt nur beschränkt! (FG)
Das Verbot des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG erfasst den Verlustabzug von Gewinnen, die zeitlich nach einem schädlichen Beteiligungserwerb entstanden sind, nicht aber – anders als die Finanzverwaltung meint – den Verlustabzug von Gewinnen, die bereits bis zum Beteiligungserwerb erwirtschaftet worden sind.
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