EU-Kommission: Deutsche Regelung zur Besteuerung stiller Reserven (§ 6b EStG) diskriminierend
Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften für stille Reserven dahingehend zu ändern, dass bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen nicht länger benachteiligt sind.
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