EU-Kommission: Kostenteilungsvereinbarungen bei Dienstleistungen
Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, die MwSt-Befreiung für Dienstleistungen auszudehnen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, deren Tätigkeiten nicht vorsteuerabzugsfähig sind, ihren Mitgliedern erbringen.
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