EuGH: Beschluss der EU-Kommission zur Sanierungsklausel ist nichtig
Die EU-Kommission hatte in einem Beschluss entschieden, dass die sog. Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG als unzulässige Beihilfe anzusehen sei. Diesen Beschluss hat der EuGH für nichtig erklärt.
Powered by Versicherungsvergleich
