EuGH Kommentierung: § 6b EStG verstößt gegen EU-Recht
Für Gewinne, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter realisiert werden, kann eine gewinnmindernde Rücklage nach § 6b EStG gebildet werden. Mit dieser Regelung verstößt Deutschland gegen die Niederlassungsfreiheit.
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