EuGH Kommentierung: Steuerbefreiung für telefonische Patientenberatung
Der EuGH hat zum einen entschieden, dass telefonisch erbrachte Heilbehandlungen steuerbefreit sein können. Er hat aber dem BFH die Prüfung überlassen, inwieweit die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden telefonischen Beratungen unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen.
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