Europäische Kommission: Steuerbefreiung von Sanierungserträgen bekommt grünes Licht
Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wurde die Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gesetzlich fixiert. Diese vorteilhafte Regelung stand aber noch unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission darin keine schädliche Beihilfe sieht. Hierzu ist nun aus Brüssel eine positive Nachricht in Berlin eingetroffen.
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