Fachberaterbezeichnungen (DStV e.V.): Führung durch Steuerberater (BVerfG)
Die Fachberaterbezeichnungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) dürfen von Steuerberatern werbend verwendet werden, sofern dies nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung "Steuerberater" geschieht.
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