Fehlgeschlagene Mitarbeiterbeteiligung: Rückgabe von Aktien an den Arbeitgeber (BFH)
Werden vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgewährt, entstehen für den Arbeitnehmer negative Einnahmen (bzw. Werbungskosten), deren Höhe nach dem ursprünglich gewährten geldwerten Vorteil zu bemessen ist.
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