FG Baden-Württemberg: Aus Landeskasse gezahlte Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Betreuer
Aus der Landeskasse für die selbständige Tätigkeit einer ehrenamtliche Betreuerin gezahlte Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des
Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG steuerfrei.
Powered by Versicherungsvergleich