FG Baden-Württemberg: Erstattungszinsen bei Rückabwicklung von Bauträgerfällen
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Finanzamt Erstattungszinsen zu Gunsten eines Bauträgers festsetzen muss, wenn zu Unrecht Umsatzsteuer für die Eingangsleistungen des Bauträgers erhoben wurde.
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