FG Baden-Württemberg: Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht in die Handakten der Betriebsprüfung
Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO keinen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht begründet.
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