FG Baden-Württemberg: Kein Vorsteuerabzug aus Leistungen für private Interessen des Geschäftsführers
Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau gewährt wird.
Powered by Vergleichsportal