FG Baden Württemberg: Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz und Kindergeldanspruch
Das FG Baden Württemberg hat entschieden, dass ein Sozialhilfeträger für die stationäre Unterbringung und Betreuung eines contergangeschädigten Kindes Anspruch auf die Abzweigung von Kindergeld hat, auch wenn das Kind eine Rente nach dem Conterganstiftungsgesetz erhält.
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