FG Baden-Württemberg: Teilwerterhöhung für Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass mit der Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Schweizer Franken (pro Euro) durch die Schweizerische Nationalbank am 6.9.2011 eine Teilwerterhöhung von Fremdwährungsdarlehen gerechtfertigt ist.
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