FG Baden-Württemberg: Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Arbeitgeberbeitrag in das Überobligatorium der St. Galler Pensionskasse (PK) steuerpflichtiger Arbeitslohn ist. Die überobligatorischen Beiträge zur PK können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Powered by Reisesuchmaschine