FG Baden-Württemberg: Verkauf von als Sammlungsstücke geltende Oldtimer-Pkw
Das FG Baden-Württemberg hat im Falle des Verkaufs von Oldtimern entschieden, dass der Verkäufer die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung des § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG nachweisen muss.
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