FG Berlin-Brandenburg: Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten
Eine vollständige Einstellung jeglicher Tätigkeiten ist keine Voraussetzung für eine Pensionszusage, da Ausscheiden nicht zwingend als Aufgabe jeglicher Tätigkeiten zu verstehen ist. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
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