FG Berlin-Brandenburg: Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen ist, welche der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.
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