FG Berlin-Brandenburg: Verfassungsmäßigkeit der erhöhten Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke
Das FG Berlin-Brandenburg hält die Regelung in § 1 BlnGrStMG, wonach für Nichtwohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,45 Promille und für Wohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,31 Promille anzuwenden ist, für verfassungsgemäß.
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